Pflegegrade
Der Gesetzgeber lässt Ihnen die Wahl, ob Sie Leistungen über uns als vertraglich zugelassener Pflegedienst, private Pflegeperson oder eine Kombination aus beidem nutzen wollen.
GELDLEISTUNG
Die Pflege wird von Ihnen privat organisiert und bezahlt.
SACHLEISTUNG
Die Pflege wird ausschließlich durch den Pflegedienst organisiert. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
KOMBINATIONSLEISTUNG
Die Pflege wird anteilig durch Sie und den Pflegedienst erbracht. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab – den nicht genutzten Betrag, bekommen Sie prozentual als Pflegegeld ausgezahlt.
Hieraus ergeben sich, in Abhängigkeit der Beeinträchtigung, die folgenden Pflegegrade mit der Möglichkeit eine der drei Leistungsarten zu wählen.
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Senden Sie uns eine Anfrage und wir melden uns bei Ihnen, um ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.